Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft
Die BH Mistelbach hat eine
Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Im Wald und dessen
Gefährdungsbereich ist das Rauchen und jegliches Feuerentzünden verboten.
Der Zeitraum der Verordnung erstreckt sich bis Ende Oktober 2014. |