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Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft

 

Die BH Mistelbach hat eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist das Rauchen und jegliches Feuerentzünden verboten. Der Zeitraum der Verordnung erstreckt sich bis Ende Oktober 2014.

N
ähere Informationen und die Verordnung finden sie unter:

http://www.bfkdo-mistelbach.at/index.php?option=com_content&view=article&id=892%3Awaldbrandgefahr-verordnung-der-bezirkshauptmannschaft&catid=2%3Amitteilungen&Itemid=18